Aktualisierung des Beitrags (19.05.26): Die für den 24.05.26 geplante Abstimmung wird voraussichtlich auf den 19.07.26 verschoben. Diesem Termin muss der Gemeinderat Hausen noch zustimmen. Über die Hintergründe der Verschiebung berichten zum Beispiel der Fränkische Tag und die Nürnberger Nachrichten
In der Abstimmung entscheiden die Bürger:innen der Gemeinde Hausen über die Zukunft der Alten Schule Wimmelbach, Kirchenstraße 22. Zur Abstimmung stehen ein Bürgerbegehren und ein Ratsbegehren. Hintergrund ist die Frage, ob das Gebäude erhalten und für gemeindliche beziehungsweise vereinsbezogene Zwecke genutzt oder ob das Areal anders entwickelt werden soll.
Wer darf abstimmen?
Abstimmen dürfen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hausen. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält eine Wahlbenachrichtigung mit den Informationen zum Wahllokal. Bürgerentscheide ermöglichen in Bayern eine direkte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger über Angelegenheiten der Gemeinde.
Wie kann abgestimmt werden?
Die Stimmabgabe ist am Abstimmungstag im Wahllokal möglich. Alternativ können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen.
Wo kann ich mich informieren?
- 26.03.26: Bericht in den Nürnberger Nachrichten
- 16.04.26: Bericht im Fränkischen Tag
- 06.05.26: Informationen der Gemeinde Hausen zum ursprünglichen Termin am 24.05.
- 18.05.26: Bericht im Fränkischen Tag über die Verschiebung des Termins
- 18.05.26: Bericht in den Nürnberger Nachrichten über die Verschiebung des Termins
- 18.05.26: Information der Gemeinde Hausen zur Verschiebung des Termins