Am Mittwoch, den 22. Juli 2026 steht das Naherholungsgebiet an der Weiherkette erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Vorgesehen sind die Abstimmung über das Projekt sowie die Beauftragung des Erbpachtvertrags.
Aus den vergangenen Wochen haben wir vier Punkte mitgenommen, die für die Entscheidung wichtig sind. Notwendig sind die Einbindung unabhängiger lokaler Expertise, verbindliche ökologische Leitplanken, ein belastbarer Schutz der öffentlichen Investitionen und eine nachvollziehbare Prüfung des Projektumfangs.
Was bisher geschah
Am 24. Juni sollte der Gemeinderat über das gesamte Projekt zum sogenannten „Grünen Band“ abstimmen. Aufgrund vieler offener Fragen und der bis dahin fehlenden Beteiligung von Bürger, Anwohner und Naturschutzverbänden haben wir eine Vertagung der Entscheidung beantragt. Die Mehrheit des Gemeinderats hat diesen Antrag unterstützt.
Seitdem ist einiges passiert: Die Planungsunterlagen wurden online veröffentlicht und am 6. Juli fand direkt an der Weiherkette ein Infostand statt. Damit wurde unsere wichtigste Forderung aus dem zweiten Beitrag zum „Grünen Band“ aufgegriffen: Die Menschen in Heroldsbach sollen sich informieren, Fragen stellen und ihre Perspektiven in die Planung einbringen können.
Beteiligung hat etwas bewegt
Wir waren begeistert von der Durchführung und der Resonanz beim Infostand. Trotz der kurzen Vorlaufzeit nutzten viele Bürger die Gelegenheit, sich die Pläne anzusehen und direkt mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen.
Wir haben uns außerdem sehr darüber gefreut, dass die Planungsunterlagen online zur Verfügung gestellt wurden. Beides zeigt: Auch unter Zeitdruck sind mehr Transparenz und Beteiligung möglich, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.
Dafür möchten wir uns ausdrücklich bei den Mitarbeitenden der Verwaltung, den Planern und allen Beteiligten bedanken. Gerade angesichts der knappen Fristen war die kurzfristige Organisation sicherlich mit zusätzlicher Arbeit verbunden.
Auch erste Änderungsvorschläge sind begrüßenswert. Besonders positiv sehen wir den Ansatz, bereits vorhandene Infrastruktur stärker zu nutzen und zu ertüchtigen – beispielsweise das bestehende Bahnhofsgebäude. Das kann Kosten reduzieren und Ressourcen schonen. Der Infostand darf jedoch nicht das Ende der Beteiligung sein. Er ist ein guter Ausgangspunkt, um bei zukünftigen Projekten früher auf Transparenz, Mitwirkung und den Austausch mit der Bevölkerung zu setzen.
Projektumfang prüfen
Trotz der positiven Ziele bleibt das Investitionsvolumen sehr groß. Das ist in einer Zeit, in der die Gemeinde an anderen Stellen sparen und Ausgaben priorisieren muss, schwer zu vermitteln.
Eine Aussichtsplattform, eine Hängebrücke, eine zusätzliche Abstellhütte und weitere Spielmöglichkeiten können für sich betrachtet attraktive Ideen sein. Im Zusammenhang mit dem bereits gut ausgestatteten Dorfkern stellt sich jedoch die Frage, ob alle diese Bestandteile tatsächlich notwendig sind – und welche dauerhaften Pflege- und Unterhaltskosten dadurch entstehen.
Eine Förderquote von mehr als 80 Prozent ist zweifellos eine große Chance. Eine hohe Förderung ersetzt aber nicht die Prüfung, ob jedes geförderte Element sinnvoll und erforderlich ist. Auch Fördermittel sind öffentliche Gelder.
Bisher fehlt aus unserer Sicht eine belastbarer Vergleich:
- Welche Ziele lassen sich mit einem kleineren Projekt erreichen?
- Welche Elemente sind für Naturerleben, Umweltbildung und Erhalt der Weiherkette wirklich notwendig?
- Was könnte die Gemeinde mit dem gleichen finanziellen Einsatz umsetzen, wenn sie dafür auf einen Teil der Förderung und Projektbausteine verzichtet?
Erst ein solcher Vergleich erlaubt eine fundierte Bewertung. Ohne eine ernsthaft geprüfte Alternative bleibt dem Gemeinderat erneut nur die Entscheidung zwischen dem gesamten Paket und einem vollständigen Verzicht.
Lokale Expertise einbinden
Die Einbindung einer Biologin durch die Landschaftsarchitektin ist grundsätzlich positiv. Diese fachliche Begleitung ersetzt jedoch nicht die zusätzliche Perspektive unabhängiger und lokal verwurzelter Fachleute.
Organisationen wie die Ortsgruppe des BUND Naturschutz und Menschen mit praktischer Erfahrung in der örtlichen Teichwirtschaft kennen die Weiher, deren Bewirtschaftung und Artenvielfalt seit vielen Jahren. Sie verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen an der Planung und können wertvolle Hinweise zu sensiblen Bereichen, Nutzungskonflikten und ökologischen Verbesserungsmöglichkeiten geben.
Eine solche Einbindung verstehen wir nicht als Misstrauen gegenüber den beauftragten Planer. Sie ist vielmehr eine zusätzliche Qualitätssicherung für ein Projekt, das Natur, Teichwirtschaft und Naherholung dauerhaft miteinander verbinden soll.
Auch konkrete Anregungen aus der Bevölkerung sollten stärker berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zusätzlicher Schattenplätze im Bereich des Wohn- und Dienstleistungszentrums sowie am Kübelweiherdamm. Wenn neue Aufenthaltsbereiche entstehen, müssen sie auch an heißen Sommertagen sinnvoll nutzbar sein.
Naturschutz sichern
Die Projektbeschreibung stellt die nachhaltige Nutzung, die Umweltbildung und den Erhalt der Weiherkette in den Mittelpunkt. Diese Ziele begrüßen wir ausdrücklich. Entscheidend ist jedoch, dass sie nicht nur in der Projektbeschreibung stehen, sondern langfristig abgesichert werden.
Wenn die Gemeinde die Flächen langfristig nutzt oder verpachtet, sollte sie klare Leitplanken für eine nachhaltige Bewirtschaftung festlegen. Dazu gehört aus unserer Sicht ein stärkerer Schutz der Uferbereiche. Gerade ruhigere Uferzonen und flache Gewässerbereiche sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen.
Zusätzlich halten wir es für sinnvoll, einen Weiher gezielt als Naturschutzweiher zu entwickeln. Das könnte auch den geplanten Schwerpunkt der Umweltbildung deutlich aufwerten. Vor Ort ließe sich anschaulich zeigen, wie sich ein traditionell bewirtschaftete Weiher und ein Naturschutzweiher unterscheiden – und welche Auswirkungen die jeweilige Nutzung auf Pflanzen, Insekten, Amphibien und Vögel hat.
So könnten Teichwirtschaft und Naturschutz nicht nur nebeneinanderstehen, sondern gemeinsam Teil eines verständlichen und authentischen Bildungskonzepts werden.
Öffentliche Investitionen langfristig schützen
In vielen Gesprächen wurde die Frage gestellt, was mit den Investitionen der Gemeinde nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit geschieht. Diese Sorge ist nachvollziehbar.
Das Projekt sieht vor mit öffentlichen Geldern auf Grundstücken von privaten Eigentümern Wege, Gebäude und weitere Anlagen zu errichten. Deshalb muss vor der Zustimmung klar geregelt sein, was nach Vertragsende geschieht. Es braucht eine faire Entschädigungsregelung. Der Wert der baulichen Maßnahmen und Anlagen könnte durch eine unabhängige sachverständige Bewertung ermittelt werden. Zu Vertragsende müsste der Grundstückseigentümer die Investitionen zu einem angemessenen Restwert übernehmen beziehungsweise die Gemeinde entsprechend entschädigen.
Eine hohe Förderung verringert zwar den unmittelbaren Anteil des Gemeindehaushalts, ändert aber nichts daran, dass es sich um öffentliche Gelder handelt. Diese Investitionen müssen auch über die erste Vertragslaufzeit hinaus angemessen geschützt sein. Weil in der kommenden Sitzung auch über die Ermächtigung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags entschieden werden soll, muss diese Frage für den Gemeinderat nachvollziehbar beantwortet sein.
Unser Maßstab für die Entscheidung
Wir sehen weiterhin die großen Chancen des Projekts: Die Weiherkette kann als besonderer Natur- und Erholungsraum behutsam zugänglich gemacht werden. Die Nutzung vorhandener Infrastruktur und die inzwischen begonnene Beteiligung sind Schritte in die richtige Richtung.
Für eine Zustimmung braucht es jedoch mehr als gute Ziele und eine hohe Förderquote. Notwendig sind die weitere Einbindung unabhängiger lokaler Expertise, verbindliche ökologische Leitplanken, ein belastbarer Schutz der öffentlichen Investitionen und eine nachvollziehbare Prüfung des Projektumfangs.
Beteiligung bedeutet nicht nur, dass Menschen ihre Meinung äußern dürfen. Beteiligung muss auch erkennbar Einfluss auf Planung und Entscheidung haben.
Am Mittwoch, den 22. Juli 2026, um 19 Uhr wird der Gemeinderat erneut über das Projekt beraten. Die Sitzung ist öffentlich. Kommt vorbei, informiert euch und macht euch selbst ein Bild davon, wie es mit unserer Weiherkette weitergehen soll.